Wir bieten die entsprechende Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter an und übernehmen auch weitere Aufgaben im Bereich Erste-Hilfe im Betrieb nach DGUV, Unfallkasse, Berufsgenossenschaften.
Notfalltraining in Arztpraxen, Jugendgruppenleiter, Vereine, Erste-Hilfe am Kind / Baby, Tagesmütter. Die Kursthemen lassen sich individuell nach euren Wünschen gestalten.
Im neuen Erste-Hilfe-Kurs geht es hauptsächlich um die weiterführenden Maßnahmen, die bei einem Notfall ergriffen werden müssen. Viele Notfälle ereignen sich oft außerhalb des Straßenverkehrs und stellen die Beteiligten vor eine große Herausforderung, die jedoch in den meisten Fällen zu bewältigen ist. Wie ihr auch die schwierigste Notfallsituation meistern könnt, lernt ihr bei uns!
Besonders die Handlungsbereitschaft werden wir intensiv gemeinsam trainieren, um so ein stabiles Sicherheitsgefühl für die Praxis im Notfall zu schaffen. Unser Kurskonzept konzentriert sich auf aktive Übungen von Maßnahmen, die in der jeweiligen Situation zu leisten sind sowie das persönliche Handeln der Teilnehmer innerhalb verschiedener Szenarien, was den Lernerfolg steigern soll. So wird der Kurs kurzweilig und interessant. Die eigene Übungsbereitschaft und die Orientierung an der eigenen Erfahrung bilden den Ausgangspunkt einer effektiven Grundausbildung in Erster-Hilfe.
Gerne kommen wir auch zu euch in den Verein, an eure Uni oder in eure Kita. Für alle Gruppen unterrichtet unser Ausbilder direkt bei euch vor Ort. Unser Kurskonzept kann dabei natürlich an die Interessen von euch und eurem Team angepasst werden und verschiedene Schwerpunkte setzen.
Ab 2 Mitarbeitern ist ein Unternehmen verpflichtet, alle notwendigen sachlichen, organisatorischen und personellen Mittel zur Erstversorgung der Mitarbeiter im Notfall zu schaffen und den reibungslosen Ablauf der Versorgung nach dem Prinzip der Rettungskette zu garantieren.
Je nach Betriebsgröße muss gewährleistet sein, dass genügend Mitarbeiter in Erster-Hilfe geschult sind. Dazu gehört die Ausbildung einer bestimmten Anzahl an betrieblichen Ersthelfern, abhängig von der Unternehmensgröße und der Branche. Die Berufsgenossenschaft wird ihr jedoch nicht zur Aus- oder Fortbildung eurer Mitarbeiter auffordern, dazu seid ihr selbst als ihr Sicherheitsbeauftragter verpflichtet.
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